Die europäischen Verordnungen, die die Sicherheit von Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt regeln, liegen innerhalb der Europäischen Kommission in der Verantwortung der GD-Sanco (Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz). Die Eignung von Materialien, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, wird anhand der Verordnung EG Nr. 1935/2004 bestimmt.
Diese Verordnung findet Anwendung für Materialien und Gegenstände im endbearbeitetem Zustand, die entweder für den Kontakt vorgesehen oder sich in Kontakt mit Lebensmittel oder Wasser befinden, welche für den Verzehr durch Menschen bestimmt sind, und die zu diesem Zweck konzipiert wurden.
Die Verordnung 1935/2004 legt das Prinzip des "ausreichend intert seins" fest: Materialien und Gegenstände müssen gemäß guter Herstellungspraxis produziert werden, damit unter üblichen und vorhersehbaren Nutzungsbedingungen keines ihrer Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen übergehen kann, die möglicherweise:
- eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen darstellen,
- eine unvertretbare Änderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung ihrer organoleptischen Eigenschaften herbeiführen.
Deshalb entsprechen unsere für "Lebensmittelkontakt" geeigneten Showa Best-Handschuhe sowohl der (EG) Verordnung Nr. 1935/2004 als auch der (EG) Verordnung Nr. 2023/2006. Migrationstests wurden gemäß der Richtlinien 82/711/EWG und 85/572/EWG mit den Simulanzlösemitteln A, B, C, D1 und D2 der Verordnung Nr. 10/2001 für alle Lebensmittelarten durchgeführt.
Geeignete Handschuhe, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen dürfen, müssen nachfolgendes Logo tragen.
Die Konformitätserklärung zur "Lebensmitteldeklaration" steht auf unserer Webseite in folgenden Produktdatenblättern als Download zur Verfügung:
Einweg-Nitrilhandschuhe:
- Klassische Nitrilhandschuhe:
- Hitzeschutz:
- Schnittbeständige, gestrickte Handschuhe: